Reklamation bei privat oder gebraucht gekauften Wildlingen

Wenn du ein Wildling Modell oder einen anderen Wildling Artikel privat oder gebraucht gekauft hast, der noch innerhalb der Gewährleistung liegt, kannst du diesen auch bei uns reklamieren.

Allerdings können wir dein Anliegen in diesem Fall nicht direkt bearbeiten, da die Gewährleistungsrechte immer zunächst bei dem/der Erstkäufer:in liegen. Diese kannst du dir aber übertragen lassen. Sobald uns die vollständig ausgefüllte Abtrittserklärung vorliegt, helfen wir dir gern weiter.

 

 

 

Das Help Center dient zu deiner schnellen Information. Die genauen Regeln, die zwischen dir und Wildling gelten, findest du in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gehen bei Abweichungen immer vor.

 

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